Ab dem 01.01.2025 wird die sog. E-Rechnung eingeführt
Eine E-Rechnung ist eine digitale Rechnung, die auf einem strukturierten Datenformat basiert. Damit ist die E-Rechnung maschinenlesbar.
Eine E-Rechnung ist eine digitale Rechnung, die im Gegensatz zur Papierrechnung auf einem strukturierten Datenformat (meistens xml) basiert. Damit ist die E-Rechnung maschinenlesbar.
Es liegt auf der Hand, dass E-Rechnungen einen klaren Vorteil haben: Da sie maschinenlesbar sind, wird beim Empfang einer solchen Rechnung – eine entsprechende Fachsoftware vorausgesetzt – das Verbuchen einer E-Rechnung komplett automatisch erfolgen können. Ebenso ist eine stapelweise Verarbeitung von E-Rechnungen einfach möglich. Da eine E-Rechnung von Anfang an als digitaler Datensatz erstellt wird, ist auch der nachgelagerte Austausch über elektronische Medien deutlich einfacher.
Für die tägliche Praxis gilt zunächst folgendes: Ab dem 01.01.2025 besteht für jede Kanzlei die Pflicht, Rechnungen in einer besonderen elektronischen Form (= E-Rechnung) zumindest empfangen zu können. Das heißt natürlich auch, dass die Kanzlei in der Lage sein muss, eine solche Rechnung auslesen und verarbeiten zu können.
Es besteht zunächst keine Pflicht, E-Rechnungen versenden zu müssen. Diese besteht erst ab 2027. Jedoch wird die Kraft des Faktischen ganz gewiss dafür sorgen, dass schon vor dieser Frist die Kanzlei beauftragende Unternehmen E-Rechnungen verlangen.
Ergo: Kanzleien sollten ab 2025 ebenso in der Lage sein, E-Rechnungen erstellen zu können.
Prüfen Sie schon jetzt, ob Ihre Kanzlei ab dem 01.01.2025 in der Lage sein wird, E-Rechnungen empfangen und lesen zu können. Entsprechende Funktionen sollten in der eingesetzten Kanzleisoftware spätestens dann vorhanden sein.