beA Software-Zertifikate müssen erneuert werden
Die BNotK informiert derzeit Kanzleien darüber, dass ein Tausch der beA-Softwarezertifikate erforderlich ist.
Haben Sie Post von der Bundesnotarkammer wegen des Austauschs der beA-Software-Zertifikate bekommen?
Die BNotK informiert derzeit Kanzleien darüber, dass ein Tausch der beA-Softwarezertifikate erforderlich ist. Begründung: Die vorhandenen Softwarezertifikate müssen gegen Zertifikate mit einer höheren Schlüssellänge ausgetauscht werden, denn Softwarezertifikate mit einer alten, kurzen Schlüssellänge werden ab dem 01.07.2024 ungültig.
Eine Verbindung zum beA mit den alten Zertifikaten wird dann nicht mehr möglich sein. Handeln Sie rechtzeitig!