Neue Zwangsvollstreckungsformulare ab 1.12.2023 Pflicht

29. September 2023

Zwangsvollstreckung 2023: Alles, was Sie über die neuen Formulare wissen müssen!

Am 1. Dezember 2023 wird eine wichtige Änderung in der Zwangsvollstreckung in Kraft treten: Die Einführung neuer Zwangsvollstreckungsformulare wird Pflicht. Dies ist ein bedeutender Schritt, um den Prozess effizienter, transparenter und benutzerfreundlicher zu gestalten. Sind Sie darauf vorbereitet?

Seminar über die neuen Zwangsvollstreckungsformulare

Für alle, die sich umfassend über die bevorstehenden Änderungen informieren möchten, gibt es ein spezielles Seminar. Dieses Seminar wird wichtige Informationen und Schulungen rund um die neuen Formulare und den damit verbundenen Arbeitsprozessen bieten. Hier sind einige der behandelten Themen:

  • Vermittlung der Grundlagen und Ziele der Reform der Sachaufklärung: Die Sachaufklärung ist ein zentrales Element der Zwangsvollstreckung. Die Reform wird hierbei sicherstellen, dass der Prozess gerecht und effizient ist.
  • Richtige Benutzung des neuen amtlichen Formulars: Je nach Versionsstand kann dies auch mit RA-MICRO demonstriert werden. Dies wird sicherstellen, dass alle Beteiligten das Formular korrekt verwenden.
  • Effektive Antragstellung: Neben dem korrekten Umgang mit dem Formular ist es auch wichtig, effektive Anträge zu stellen. Besonders aus Kostensicht kann dies entscheidend sein.
  • Optimierung der Arbeitsprozesse: Mit den neuen Formularen kommen auch optimierte Arbeitsprozesse, die den Prozess schlanker und reibungsloser gestalten.
  • Tipps und Tricks aus dem Vollstreckungsalltag: Wer könnte besser Einblicke in den Alltag der Zwangsvollstreckung geben als ein erfahrener Dozent?
  • Grundlagen des Kostenrechts: Insbesondere in Bezug auf die Auftragserteilung wird hierauf eingegangen. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Kosten im Prozess fair verteilt werden.
  • Informationsbeschaffung durch den Gläubiger: Das Thema Drittstellenauskünfte wird ebenfalls behandelt, um Gläubigern zu helfen, die benötigten Informationen effektiv zu sammeln.

Der Dozent

Das Seminar wird von einem Experten auf diesem Gebiet geleitet: Obergerichtsvollzieher und Dipl. Rechtspfleger (FH) Jörg Hunold. Mit seiner umfangreichen Erfahrung und Expertise wird er sicherstellen, dass die Teilnehmer alle notwendigen Informationen und Fähigkeiten erhalten.

Datum und Anmeldung

Das Seminar findet als Präsenzveranstaltung am 24. November 2023 statt. Wenn Sie in der Zwangsvollstreckung tätig sind oder einfach nur über die neuesten Änderungen informiert werden möchten, melden Sie sich jetzt an!

Die Einführung der neuen Zwangsvollstreckungsformulare ist ein bedeutender Schritt in der stetigen Weiterentwicklung dieses Bereichs. Es ist essentiell, gut darauf vorbereitet zu sein und alle Neuerungen zu verstehen. Dieses Seminar bietet die ideale Gelegenheit dazu.

Präsenzveranstaltung - melden Sie sich jetzt an!
Zögern Sie nicht und senden Sie die Antwort - rechtzeitig - ausgefüllt zurück.

Zwangsvollstreckung
Ich / wir möchten an der Schulung für 299 € pro Person inkl. Pausensnacks teilnehmen:
Wann: Am Freitag, den 24.11.2023 von 9.00 bis 15.30 Uhr
Wo: Hamburgischer Anwaltverein e.V., Sievekingplatz 1, Zimmer B 200, 20355 Hamburg
Anmeldung:
Anmeldungen werden grundsätzlich nur
schriftlich (per Post oder Telefax) durch das
Anmeldeformular in der Reihenfolge ihrer
Eingänge berücksichtigt. Die Anmeldung wird
mit der schriftlichen Bestätigung durch
RA-MICRO Nord rechtsverbindlich.
Anmeldeschluss: 7 Tage vor Seminarbeginn.
Seminargebühren:
Die Seminargebühren werden mit der
Anmeldebestätigung in Rechnung gestellt und
sind sofort ohne Abzug fällig. Die genannten
Preisangaben verstehen sich pro Teilnehmer
und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzteuer.
Rücktritt:
Der Rücktritt von einer durch RA-MICRO Nord
bestätigten Anmeldung ist unter Benennung
von Ersatzteilnehmern kostenfrei möglich. Wird
kein Ersatzteilnehmer benannt, so werden bei
Rücktritt bis mindestens 5 Arbeitstage vor
Seminarbeginn 50 % der Seminargebühren
erstattet.
Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nicht-
erscheinen angemeldeter Teilnehmer erfolgt
keine Erstattung der Seminargebühren.
Kontakt
Horst-Nickel-Str. 4, 21337 Lüneburg
Unsere Bürozeiten:

Montag – Donnerstag
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Freitag
08:30 – 16:00

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