beA Software-Zertifikate müssen erneuert werden

31. Mai 2024

Haben Sie Post von der Bundesnotarkammer wegen des Austauschs der beA-Software-Zertifikate bekommen?

Die BNotK informiert derzeit Kanzleien darüber, dass ein Tausch der beA-Softwarezertifikate erforderlich ist.
Begründung: Die vorhandenen Softwarezertifikate müssen gegen Zertifikate mit einer höheren Schlüssellänge ausgetauscht werden, denn Softwarezertifikate mit einer alten, kurzen Schlüssellänge werden ab dem 01.07.2024 ungültig. Eine Verbindung zum beA mit den alten Zertifikaten ist dann nicht mehr möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/tausch-bea-softwarezertifikate.

Die neuen Zertifikate müssen über die beA Weboberfläche verknüpft und freigeschaltet werden.
WICHTIG: Auch ein Austausch in der RA-MICRO Benutzerverwaltung ist notwendig, sofern ein Abruf oder Versand hierüber erfolgt.

Es stellen sich also zwei Fragen:
1. Ist Ihre Kanzlei davon betroffen?
2. Wenn ja, wie tauscht man die Zertifikate aus?

Bevor Sie viel Zeit in die Suche nach den richtigen Antworten “versenken”, fragen Sie uns!

Wir helfen Ihnen gerne!

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