Fristsache! Zwingende E-Mail-Verschlüsselung ab dem 01.01.2024!
Laut dem Landesbeauftragten für Datenschutz muss die Kommunikation zwischen Kanzlei und Mandant stets Ende-zu-Ende-verschlüsselt sein.
Am 17.08.2023 wies die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen ihre Mitglieder auf ein Problem in Bezug auf die E-Mail-Kommunikation hin.
Laut dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) muss die Kommunikation zwischen Kanzlei und Mandant stets Ende-zu-Ende-verschlüsselt sein.
Diese Position des LfDI wirft in den Kanzleien viele Fragen auf: Was bedeutet Ende-zu-Ende-Verschlüsselung genau? Welche Auswirkungen hat das auf den Kanzleialltag? Welche Lösungen gibt es?
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne zu sicheren E-Mail-Lösungen für Ihre Kanzlei.